Heizkostenzuschuss - Heizscheck des Landes Salzburg

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden SalzburgerInnen mit einem einmaligen Zuschuss durch das Land Salzburg unterstützt.

Die Antragsfrist für 2023 ist mit 31. Oktober beendet. Eine Antragstellung für die neue Förderperiode ist wieder ab 2. Jänner 2024 möglich.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. 

Einkommensgrenzen 2023/2024: 

- Alleinlebende: € 1.392 

- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetr. Partnerschaften: € 1.820

(Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für Kinder bzw. weitere erwachsene Personen im Haushalt).

Zur Online-Antragstellung

Für UttendorferInnen ist eine Antragstellung auch im Bürgerservicebüro der Gemeinde möglich. Bitte einen Einkommensnachweis mitbringen.

Mehr Informationen zu Einkommensgrenzen, Ausnahmen von der Förderung, etc. unter: www.salzburg.gv.at/heizscheck

Zuständig